Das H-Kennzeichen macht aus einem alten Fahrzeug offiziell ein historisches Kulturgut — und bringt dabei handfeste finanzielle Vorteile. Wir erklären, wer es bekommt, was es kostet und was die Begutachtung beim KPZ umfasst.
Was ist das H-Kennzeichen?
Das „H" steht für „Historisch". Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind offiziell als historische Kraftfahrzeuge anerkannt — sie gelten als Kulturgut und werden steuerlich sowie versicherungstechnisch besonders behandelt. Das Kennzeichen selbst trägt ein kleines „H" nach der Buchstaben-Zahlenkombination, z. B. WO-KZ 123H.
Grundlage ist §2 Abs. 22a StVZO: Ein Fahrzeug gilt als historisch, wenn es mindestens 30 Jahre alt ist, weitgehend im Originalzustand erhalten und Zeuge vergangener Zeit ist.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Nicht jedes alte Fahrzeug erhält automatisch das H-Kennzeichen. Ein Sachverständiger prüft folgende Kriterien:
- Mindestalter 30 Jahre: Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Ein Fahrzeug, das 1994 erstmals zugelassen wurde, erfüllt ab 2024 das Alter-Kriterium.
- Weitgehend originaler Zustand: Karosserie, Motor, Getriebe und Fahrwerk müssen weitgehend dem Auslieferungszustand entsprechen. Kleine, zeitgemäße Reparaturen sind erlaubt.
- Keine wesentlichen Veränderungen: Tuning, das den Originalcharakter verändert (z. B. großer Spoiler, komplett getauschter Innenraum) schließt das H-Kennzeichen aus.
- Verkehrssicher: Das Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein — Hauptuntersuchung und Verkehrssicherheit werden geprüft.
- Erhaltenswerter Zustand: Das Fahrzeug muss gepflegt sein und als schützenswertes historisches Objekt gelten können. Unfallwagen mit massiven Schäden werden abgelehnt.
Nicht jede Abweichung vom Original disqualifiziert automatisch. Zeitgenössisches Zubehör, das bereits in der Entstehungszeit des Fahrzeugs üblich war, wird oft akzeptiert. Im Zweifelsfall klärt ein Gespräch mit unserem Sachverständigen vorab, was möglich ist.
Die Vorteile im Überblick
Pauschal 191,73 € pro Jahr — unabhängig von Hubraum, Emissionsklasse oder Gewicht. Bei großvolumigen Oldtimern eine enorme Ersparnis.
Oldtimer-Tarife sind oft deutlich günstiger als reguläre Kfz-Versicherungen. Viele Anbieter setzen voraus, dass das H-Kennzeichen vorliegt.
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen alle Umweltzonen in Deutschland befahren — unabhängig von der Schadstoffklasse.
Das H-Kennzeichen ist die offizielle Anerkennung als historisches Kulturgut. Es erhöht häufig auch den Marktwert des Fahrzeugs.
Der Ablauf beim KPZ — von der Begutachtung bis zur Zulassung
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Termin beim KPZ vereinbaren Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Halten Sie Fahrzeugschein und ggf. vorhandene Originaldokumentation (Werkstattbücher, Kaufbelege) bereit.
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Fahrzeug vorstellen Bringen Sie das Fahrzeug zum KPZ in Gundersheim. Bitte sauber und fahrbereit — der Sachverständige muss alle Bereiche einsehen können.
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Technische Begutachtung Unser Sachverständiger prüft Originalzustand, Verkehrssicherheit und Erhaltungsgrad. Bei Unklarheiten oder Grenzfällen beraten wir Sie direkt vor Ort.
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Gutachten gemäß §21a StVZO Bei positivem Befund erhalten Sie das Gutachten im KPZ. Dieses Dokument ist Grundlage für die Zulassung mit H-Kennzeichen.
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Zulassung beim Straßenverkehrsamt Mit dem Gutachten gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort wird das H-Kennzeichen ausgegeben und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen.
Fazit: Für die meisten Oldtimer absolut lohnenswert
Wer einen Oldtimer besitzt, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte das H-Kennzeichen in Betracht ziehen. Die Steuerersparnis, günstigere Versicherungstarife und die Freiheit in Umweltzonen machen es für viele zu einer klar positiven Entscheidung.
Das KPZ Kraftfahrzeug Prüfzentrum in Gundersheim ist Ihre Anlaufstelle für die amtliche Begutachtung nach §21a StVZO. Rufen Sie uns an — wir prüfen schnell und unkompliziert, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.